Energetische Inspektion von Klimaanlagen: eine Pflicht, die sich für Betreiber lohnt
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Die Klimatisierung in Büro-, Handels- und Gewerbeimmobilien gehört zu den großen Energieverbrauchern der Anlagentechnik. Eine energetische Inspektion der Klimaanlagen ist ein günstiger Effizienz-Check, der gesetzlich vorgeschrieben ist und Betreibern hilft, ihre Energiekosten zu reduzieren.
Wer ist von der Pflicht betroffen?
Betreiber von Klimaanlagen sowie kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen mit einem Kältebedarf von jeweils mehr als 12 kW müssen ihre Anlagen energetisch prüfen lassen. Die Inspektion ist von einer dazu berechtigten Person durchzuführen. Rechtsgrundlage sind § 74 ff. des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), bis Juli 2026 das GEG. Reine Lüftungsanlagen ohne Kühlfunktion sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
Wer mehr als zehn dieser Anlagen mit einem Kältebedarf zwischen 12 und 70 kW betreibt, die in vergleichbare Nichtwohngebäude eingebaut und nach Anlagentyp und Leistung gleichartig sind, sollte diese stichprobenartig inspizieren lassen. Als vergleichbar werden die Gebäude angesehen, die nach demselben Plan, aber an anderen Standorten errichtet wurden. Geprüft wird dann bei bis zu 200 Anlagen jede zehnte, darüber jede zwanzigste. Anlagen, die einen Kältebedarf von mehr als 70 kW haben, müssen nach DIN SPEC 15240: 2019-03 geprüft werden.
Die beschriebene Pflicht zur energetischen Inspektion entfällt, wenn
- eine Gebäudeautomation nach § 56 installiert ist,
- eine Energiedienstleistung, die eine Verbesserung der Energieeffizienz zum Ziel hat, vereinbart ist oder
- die Klimaanlage von einem Versorgungsunternehmen oder Netzbetreiber mit systemseitigen Maßnahmen zur Überwachung der Effizienz betrieben wird.
Wann muss die energetische Inspektion der Klimaanlagen erfolgen?
Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme fällig, oder nach der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine. Danach muss die Überprüfung spätestens alle zehn Jahre wiederholt werden. Sofern keine Änderungen an der Anlagentechnik vorgenommen wurden oder sich der Kühlbedarf des Gebäudes nicht geändert hat, muss die Prüfung der Anlagendimensionierung danach nicht wiederholt werden. Für ältere Anlagen galt der 31.12.2022 als Stichtag der ersten Inspektion; wer sie noch nicht hat durchführen lassen, ist überfällig.
Was wird in der energetischen Inspektion von Klimaanlagen geprüft?
Diese Inspektion umfasst die Prüfung der Bauteile, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, sowie die Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes.
Zum Umfang der energetischen Inspektion gehören alle Faktoren, die sich auf die Auslegung und Effizienz der Anlage auswirken, wie die
- Raumnutzung und -belegung,
- Nutzungszeiten,
- innere Wärmequellen,
- bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes,
- Sollwerte für Luftmenge, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, etc. und
- Effizienz der Komponenten.
Was bringt die Inspektion?
Sollte das Ergebnis der Inspektion eine Überdimensionierung der Klimaanlage, falsche Sollwerte oder zu lange Betriebszeiten ergeben, lässt sich der Befund mit relativ geringem Aufwand beheben und die Energiekosten zur Klimatisierung reduzieren.
Bei Anmietung oder Kauf eines Nichtwohngebäudes finden Sie die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen sowie das Datum der nächsten Inspektion im Energieausweis. Diese Daten müssen laut § 85 Absatz 1 Punkt 17 eingetragen sein.
Die Inspektionspflicht sollten Sie nicht vernachlässigen. Denn wer die Inspektion nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.
Fazit
Wer Klimaanlagen betreibt, sollte den Anlagenbestand mit der Kälteleistung und dem Jahr der Inbetriebnahme erfassen und eine Inspektion durch berechtigte Personen beauftragen. Unsere Kollegen sind in energetischer Inspektion geschult und haben jahrelange Erfahrung, wir unterstützen Sie gerne.

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