GEG und EnEfG: Wer muss jetzt handeln und was ist zu tun?
Unternehmen sehen sich heute mit vielen neuen Gesetzen, dem Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Sicherstellung der Energieversorgung konfrontiert. Dazu gehören Regulierungen wie ESG, Taxonomie-Verordnung, Lieferkettengesetz und deutsches Klimaschutzgesetz. Auch die mittelfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung ( EnSimiMaV ) sind nach wie vor gültig: bis zum 30. September 2024. Die neuen Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) haben wir bereits vorgestellt. Wir möchten uns jetzt einmal genauer damit beschäftigen und zeigen, wer handeln muss und was zu tun ist. Gebäudeenergiegesetz: Eigentümer und Verwalter Die Änderungen im GEG, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind, beziehen sich vor allem auf den Bereich der Heizungsanlagen . Daher wird es häufig als Heizungsgesetz bezeichnet. Wann eine neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden muss und welche Optionen vorhanden sind, haben wir bereits