Photovoltaikanlagen für Gewerbegebäude


Photovoltaikanlagen sind für Unternehmen eine gute Antwort auf steigende Strompreise. Strom aus diesen Anlagen hat einen festen Preis und ist günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz. Gleichzeitig sorgt er für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Unternehmens. Viele Gründe sprechen für die Solarstromerzeugung auf dem Firmengelände, egal ob vom Dach oder dem Parkplatz. Je nach Bundesland kann eine Solarpflicht bei neuen Gebäuden oder Parkplätzen die Entscheidung beeinflussen.

Dieser Beitrag informiert Sie über die Vorteile der Photovoltaikanlagen, Möglichkeiten zur Umsetzung und worauf Sie achten müssen.

Starkes Wachstum bei Photovoltaik auf Firmendächern

Unternehmen in Deutschland wollen künftig mehr auf Strom aus Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Firmengelände setzen. Nach einer Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. planen 56 Prozent der Unternehmen in den kommenden drei Jahren die Investition in eine PV-Anlage. Rund 40 Prozent der befragten Unternehmen wollen im gleichen Zeitraum ihren Fuhrpark elektrifizieren.

Das wachsende Interesse der Unternehmen an günstigem Solarstrom macht sich schon bemerkbar. Alleine in den ersten vier Monaten 2024 stieg die neu installierte Leistung der PV-Anlagen auf Gewerbedächern um 81 Prozent.

Dächer von Gewerbegebäuden sind in der Regel sehr groß und bieten entsprechende Flächen für die Montage von Solarmodulen. Alleine 30 Millionen Quadratmeter beträgt die Fläche der Dächer der neu errichteten Logistikimmobilien der letzten zehn Jahre. Rund 21 Millionen gewerbliche Gebäude stehen in Deutschland. Nach Angaben eines Betreibers von Gewerbeimmobilien liegt das theoretische Potenzial für Solaranlagen auf diesen Gebäuden bei 36,6 Gigawatt. Diese Zahlen verdeutlichen das große Potenzial der gewerblichen Gebäude für die Solarstromnutzung.

Solarpflicht

Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren eine Solarpflicht eingeführt. In weiteren Bundesländern wird sie demnächst eingeführt oder ist geplant. Sie betrifft neu errichtete Gebäude und die Sanierung von Dächern. 

Bei Gewerbegebäuden gilt eine Solarpflicht (Stand August 2024) in 

  • Baden-Württemberg für Neubauten und grundlegende Sanierungen von Dächern,
  • Bayern für Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern,
  • Berlin für alle Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche und bei Dachumbauten,
  • Brandenburg bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut oder neuen Gebäuden mit mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche,
  • Bremen bei der Sanierung von Dächern und ab 01. Juli 2025 für alle Neubauten,
  • Hamburg für Neubauten und Umbauten des Daches eines Bestandsgebäudes, 
  • Niedersachsen für alle neuen Gewerbeimmobilien mit mehr als 75 Quadratmeter Dachfläche und ab 01. Januar 2025 auch bei grundlegenden Dachsanierungen,
  • Nordrhein-Westfalen auf allen Neubauten und ab 2026 bei einer kompletten Dachsanierung,
  • Rheinland-Pfalz für neue Gewerbebauten und
  • Schleswig-Holstein auf neuen Büro- oder Geschäftshäusern und bei der Modernisierung des Daches.
In den nicht genannten Bundesländern existieren derzeit noch keine Vorschriften zur Nutzung der Solarenergie.

Die Europäische Union hat ebenfalls Verpflichtungen zum Ausbau der Solarstromanlagen festgelegt. Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EU/2024/1275) sieht vor, dass auf allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern und auf Gebäuden, die renoviert werden und mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche aufweisen, Solaranlagen installiert werden müssen. Alle Mitgliedstaaten müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre entsprechende Vorschriften erlassen.

Photovoltaik auf Parkplatzflächen

Nicht nur die Dächer der Gewerbeimmobilien bieten ein großes Potenzial für Photovoltaikanlagen. Auch auf den freien Flächen der Unternehmen können viele Photovoltaik-Module installiert werden. Dazu bieten sich insbesondere die Parkplatzflächen an. Allerdings muss man aufgrund der benötigten Unterkonstruktion mit höheren Kosten rechnen. 

Mit Solaranlagen überbaute Parkplätze erhöhen das Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom auf dem Unternehmensgelände. Die darunter geparkten Fahrzeuge sind zu jeder Jahreszeit ganz oder teilweise vor Witterungseinflüssen geschützt, egal ob Sonne, Regen oder Schnee. Mit dem erzeugten Strom können Mitarbeiter, Kunden und Besucher ihre Elektrofahrzeuge an einer Ladestation mit Solarstrom aufladen - ein zusätzlicher Vorteil für alle Beteiligten.

Einige Bundesländer haben die Errichtung einer PV-Anlage über neuen Parkplätzen in ihr Landesklimaschutzgesetz oder ihre Landesbauordnung eingefügt. Dazu gehören:

  • Baden-Württemberg ab 35 Stellplätzen
  • Hessen ab 50 Stellplätzen
  • Niedersachsen ab 50 Stellplätzen
  • Nordrhein-Westfalen ab 35 Stellplätzen
  • Rheinland-Pfalz ab 35 Stellplätzen
  • Schleswig-Holstein ab 100 Stellplätzen


Vorteile der PV-Anlage für Gewerbe

Es braucht nicht unbedingt eine Pflicht, um die Unternehmen von der Nutzung der Solarenergie zu überzeugen. Argumente für die Installation einer Photovoltaikanlage gibt es genug:

Solarstrom ist günstiger als Strom aus dem Netz. Mit zunehmender Größe der Anlagen sinken die Kosten pro Kilowatt installierter Leistung. Dadurch können sie mit der Nutzung des Stroms im Unternehmen die Stromkosten reduzieren. 

Die Zeit der Stromerzeugung passt zum Verbrauch. In der Regel ist der Stromverbrauch in gewerblich genutzten Gebäuden tagsüber am höchsten - zu einer Zeit, in der auch die Sonne scheint.

Der Preis für den Solarstrom vom Dach ist für viele Jahre konstant, damit verringert sich ihre Abhängigkeit von der Entwicklung der Strompreise. Ein weiterer Anstieg des Strompreises hat geringere Auswirkungen auf ihr Unternehmen, weil weniger Strom aus dem Netz zugekauft werden muss.

Der Solarstrom senkt die Treibhausgas-Emissionen des Betriebs und leistet damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung, bzw. einen wichtigen Schritt zur Klimaneutralität.

Mit klimafreundlich erzeugtem Strom können sie dienstlich genutzte und eventuell auch private Elektrofahrzeuge laden

Modelle für Bau und Betrieb der PV-Anlage

Für die Umsetzung einer Photovoltaikanlage für gewerbliche Unternehmen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. 

Ein Dienstleister plant und installiert die Solaranlage und der Kunde kauft die fertige Anlage. Dieser ist dann der Betreiber und kann die vollständigen Vorteile des günstigen Solarstroms nutzen. In der Regel wird dieser den Strom möglichst weitgehend selbst verbrauchen und nur die Überschüsse ins Netz einspeisen. Lediglich bei geringem Stromverbrauch, wie bei Logistikhallen, kann sich eine Volleinspeisung lohnen.

Alternativ mietet der Dienstleister die Flächen und errichtet dort eine Solaranlage. Das Unternehmen pachtet vom Dienstleister die Anlage. Es kann den erzeugten Strom selbst nutzen und profitiert dadurch von günstigem Solarstrom. 

Bei einer weiteren Variante mietet der Dienstleister die Flächen für die Solaranlage, errichtet die Anlage und betreibt sie auf eigene Kosten. Er schließt mit dem Kunden einen Stromliefervertrag und versorgt ihn mit dem günstigen Strom. Handelt es sich um ein Objekt mit mehreren gewerblichen Mietern, kann der Dienstleister mit den einzelnen Mietern Lieferverträge abschließen. 

Bei den oben genannten Varianten muss sich das Unternehmen in der Regel selbst um den verbleibenden Strombedarf kümmern. 

Bei gewerblichem Mieterstrom kann der Dienstleister auch Angebote für die komplette Stromlieferung unterbreiten.

Gemeinsam Hürden aus dem Weg räumen

Der technische, steuerliche und rechtliche Aufwand hat viele Unternehmen bislang von dem Schritt zum Kauf oder zur Pacht einer Solaranlage abgehalten. Aber Dienstleister wie die G2Plus GmbH helfen, diese Hürden abzubauen und etwas gegen den Anstieg der Energiepreise zu tun sowie die ESG-Kriterien zu erfüllen.

Gemeinsam bearbeiten wir diese Fragen:
  • Wie sieht das Lastprofil des Unternehmens aus?
  • Reicht die Statik des Daches für die Solarmodule inklusive Ballast?
  • Reicht die Kapazität des Netzanschlusses für den Anschluss der PV-Anlage?
  • Muss die vorhandene Elektroinstallation erweitert werden und wenn ja, wie?
  • Welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich für das Unternehmen als Betreiber der Anlage?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss das Unternehmen bei der Vermarktung des Stroms beachten?

Die Experten der G2Plus GmbH unterstützen Sie gerne, damit Sie und Ihr Unternehmen künftig günstigen und klimafreundlichen Strom nutzen können. Sprechen Sie uns bitte an

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Aktuelles aus der Energieeffizienz-Welt 27-20

Energieeffizienzgesetz - neuer Rahmen für Energieverbrauch

Gebäudeenergiegesetz - die wichtigsten Änderungen ab 2024