Energetische Inspektion von Klimaanlagen: eine Pflicht, die sich für Betreiber lohnt
Die Klimatisierung in Büro-, Handels- und Gewerbeimmobilien gehört zu den großen Energieverbrauchern der Anlagentechnik. Eine energetische Inspektion der Klimaanlagen ist ein günstiger Effizienz-Check, der gesetzlich vorgeschrieben ist und Betreibern hilft, ihre Energiekosten zu reduzieren. Wer ist von der Pflicht betroffen? Betreiber von Klimaanlagen sowie kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen mit einem Kältebedarf von jeweils mehr als 12 kW müssen ihre Anlagen energetisch prüfen lassen. Die Inspektion ist von einer dazu berechtigten Person durchzuführen. Rechtsgrundlage sind § 74 ff. des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), bis Juli 2026 das GEG. Reine Lüftungsanlagen ohne Kühlfunktion sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Wer mehr als zehn dieser Anlagen mit einem Kältebedarf zwischen 12 und 70 kW betreibt, die in vergleichbare Nichtwohngebäude eingebaut und nach Anlagentyp und Leistung gleichartig sind, sollte diese stichprobenartig inspizieren lassen. Als vergleichbar werd...